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   LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02   

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https://dejure.org/2002,23770
LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02 (https://dejure.org/2002,23770)
LG Mainz, Entscheidung vom 23.10.2002 - 3 T 110/02 (https://dejure.org/2002,23770)
LG Mainz, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 3 T 110/02 (https://dejure.org/2002,23770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Streitwerts für eine Räumungsklage; Begriff der Bruttomiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02
    Diese Auffassung findet ihre Stütze in den Erwägungen, wie sie Lützenkirche (Die Entwicklung des Mietrechts in der obergerichtlichen Rechtsprechung des Jahres 2001, WM 2002, 179, 195) formuliert hat:.
  • OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00

    Bürgschaft - Aufgabe einer Sicherheit - Grundschuld - Sicherungszweck -

    Auszug aus LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02
    Die Kammer hält trotz der nach wie vor in Literatur und Rechtsprechung (siehe Nachweise bei Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Anmerkung Mietstreitigkeiten; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., Anhang § 3 Rdnr. 92 jeweils m.w.N., LG Heidelberg WM 2002, 439, 440 m.w.N.) umstrittenen Frage, wie die Miete im Sinne des § 16 Abs. 2 GKG zu berechnen ist, an ihrer bisherigen Auffassung, dass die sogenannte Bruttomiete maßgeblich ist, fest.
  • OLG Zweibrücken, 28.11.2000 - 4 W 53/00

    Streitwert für Räumung einer Mietwohnung

    Auszug aus LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (MDR 1996, 1080 m.w.N.) ist die mit der Nettomiete monatlich zu entrichtende Nebenkostenvorauszahlung Bestandteil der für § 16 GKG maßgeblichen Miete (siehe auch OLG Zweibrücken NZM 2001, 420).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2004 - 409 C 540/03

    Anspruch auf Wohnungsräumung; Auslegung des Begriffs Entgelt im Sinne von § 16

    Völlig zu Recht weist das LG Mainz in seinem Beschluss vom 31.10.2002, 3 T 110/02 (zitiert nach Juris, Dok. 260 von 263) unter Hinweis auf Lützenkirchen, Die Entwicklung des Mietrechts in der obergerichtlichen Rechtsprechung des Jahres 2001, WM 02, 179, 195 darauf hin, dass es seit dem 01.09.01 nicht mehr gerechtfertig sei, die Jahresmiete im Sinne von § 16 Abs. 11 GKG an einem anderen Wert als der Bruttomiete zu orientieren.
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